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Marienheim

Unser Marienheim

die gute Stube von Bödingen

 

Das Marienheim kann zu Familienfeiern, Vorträgen und ähnlichen Veranstaltungen angemietet werden.

 

Nicht vermietet wird das Marienheim zu Veranstaltungen, bei denen es zu erhöhter Lärmbelästigung kommen kann, z.B. Polterabende, Abitur-Abschlussfeiern, Geburtstagsfeiern von Jugendlichen usw.

Die Mietpreise betragen je nach Dauer zwischen 30,00 EUR und 130,00 EUR je Tag und erhöhen sich um die jeweils gültigen festen und variablen Kosten.

Alle Einzelheiten wie Mietpreise, Kosten, Vorauszahlung, Haftungsfragen, Verpflichtungen etc. entnehmen Sie bitte dem nachstehenden Mietvertrag und der Hausordnung. Beide Dokumente können Sie auch mit der Maus markieren, kopieren und bearbeitungsfähig in ein leeres Word-Dokument einfügen..

Bei Fragen und Reservierungswünschen wenden Sie sich bitte an die Beauftragte des Kirchenvorstandes

 

Daniela Herlyn, Dicke Hecke 7, 53773 Hennef-Altenbödingen

Tel. 02242/9180237 oder 0172/5263835

mailto:dani.herlyn@t-online.de

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Weitere Belegung Marienheim:

Montags von 16.00 - 18.00 Uhr Kindertanzgruppe, anschließend Zumba

Dienstags ab 18.30 Uhr Pilates

 

Caritas -Termine 2012
Stand: 10. Jan. 2012          
Sprachförderkompetenz    
Monat Tag Zeit  
Februar Mo., 06. 09 - 16  
  Di., 07. 09 - 16  
Der kleine Prinz  
Monat Tag Zeit  
März Mo., 12. 09 - 16   Meditative Entspannung
  Di., 13. 09 - 16   September Mo., 17. 09 - 16
  Mi., 14. 09 - 16     Di., 18. 09 - 16
  Do., 15. 09 - 16     Mi., 19. 09 - 16
  Fr., 16. 09 - 16     Do., 20. 09 - 16
Meditative Entspannung     Fr., 21. 09 - 16
März Mo., 19. 09 - 16   Wirksame Stressprophylaxe
  Di., 20. 09 - 16   Oktober Do., 11. 09 - 16
  Mi., 21. 09 - 16     Fr., 12. 09 - 16
  Do., 22. 09 - 16   Haus der kleinen Forscher
  Fr., 23. 09 - 16   Oktober Di., 16. 09 - 16
Mit den Händen sehen     Mi., 17. 09 - 16
Monat Tag Zeit   November Di., 20. 09 - 16
April Di., 24. 09 - 16        
  Mi., 25. 09 - 16        
  Do., 26. 09 - 16        
  Fr., 27. 09 - 16        
Juni Mi., 06. 09 - 16        
           

 Pilates-Termine 2012 bei Frau Brandt im Marienheim

Dienstags ab 18.30 Uhr

Januar :  10. , 17. ,24. , 31.

Februar: 7. , 14.

März: 13. ,20. ,27.

April: 3. ,17. ,24.

Mai: 8. ,15. ,22.

 

Alle weiteren Termin (mit Belegung Marienheim) sehen sie auf der Seite Veranstaltungen!!!

 

Katholische Kirchengemeinde Zur schmerzhaften Mutter

Marien - Bödingen

Mietvertrag

zwischen

Katholische Kirchengemeinde Zur schmerzhaften Mutter Marien Bödingen,

An der Klostermauer 14, 53773 Hennef

(Vermieter)

vertreten durch das Kirchenvorstandsmitglied

Daniela Herlyn, Dicke Hecke 7, 53773 Hennef-Altenbödingen, Tel. 02242/9180237 oder 0172/5263835, eMail: dani.herlyn@t-online.de

und

(Mieter)

Tel. Mobil

eMail:

§ 1 Gegenstand des Vertrages

Die Kirchengemeinde stellt dem Mieter das Marienheim in Hennef-Bödingen

für die Zeit vom bis

anlässlich

(Grund der Vermietung)

zur Verfügung.

§ 2 Schlüssel

Zu Beginn des Mietverhältnisses wird dem Mieter ein Schlüssel ausgehändigt, mit dem sich auch alle anderen Ein-/Ausgangstüren schließen lassen.

Die Weitergabe der Schlüssel an Dritte ist nicht erlaubt..

§ 3 Miete und Abrechnung

Die Miete setzt sich wie folgt zusammen:

Feste Kosten

Miete 30,00 EUR bis 130,00 EUR je nach Dauer

Reinigung der Toiletten 30,00 EUR

Pauschale Verwaltungskosten 10,00 EUR

Variable Kosten (Ermittlung über Energie- und Verbrauchskosten über Zähler)

Heizung (Heizöl je Liter) 1,00 EUR

Strom (je KW) 0,40 EUR

Wasser / Kanal (je m³) 6,50 EUR

Bei Abschluss des Mietvertrages wird eine Vorauszahlung in Höhe von 250,00 EUR fällig.

Bei der Übergabe bzw. Rückgabe des Marienheims an den Mieter bzw. Vermieter werden die Verbrauchszähler zur Abrechnung gemeinsam abgelesen.

Die Abrechnung erfolgt gemäß Anlage zum Mietvertrag.

§ 4 Rücktritt vom Mietvertrag

Der Mieter kann bis 2 Wochen vor dem Miettermin kostenfrei vom Vertrag zurücktreten und die Rückgabe der Vorauszahlung verlangen. Bei Rücktritt zu einem späteren Termin werden die pauschalen Verwaltungskosten in Höhe von 10,00 EUR von der Vorauszahlung einbehalten.

§ 5 Haftung

Der Mieter stellt die Kirchengemeinde von allen gegen Sie gerichteten Ansprüchen frei, die unmittelbar aus der Nutzung während der Mietzeit entstehen.

Ferner haftet der Mieter für alle von ihm verursachten Schäden an den Räumen und den Einrichtungsgegenständen. Dies gilt auch für die Beschädigung oder den Verlust für von Dritten mitgebrachten oder untergestellten Gegenständen.

Des weiteren haftet der Mieter für Schäden durch unerlaubtes Befahren der Rasenfläche vor dem Marienheim und der Wege.

Bei Beschädigung oder Verlust des dem Mieter ausgehändigten Schlüssels werden für Ersatzbeschaffung bzw. Schlössertausch die durch Rechnung nachgewiesenen Kosten dem Mieter in Rechnung gestellt..

§ 6 Sonstiges

Der Mieter ist verpflichtet darauf zu achten, dass die Nachbarschaft nicht in unzumutbarer Weise (laute Musik u. ä.) belästigt wird.

Gemäß § 9 des Landes-Immissionsschutzgesetzes (LlmschG) vom 18.03.1975 sind Betätigungen von 22 Uhr – 6 Uhr verboten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind.

Das Abbrennen von Feuerwerken oder Feuerwerkskörpern ist verboten.

Gemäß § 11 des Landes-Immissionsschutzgesetzes (LlmschG) benötigt derjenige, der ein Feuerwerk oder an bewohnten oder von Personen besuchten Orten Feuerwerkskörper abbrennen will, die Erlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde.

Auf Wunsch wird dem Mieter eine Kopie des Landes-Immissionsschutzgesetzes (LlmschG) vom 18.03.1975 bei Unterzeichnung des Mietvertrages ausgehändigt.

Grillen vor dem Marienheim ist verboten.

Das Parken ist nur auf den dafür vorgesehenen Parkflächen erlaubt. Das Befahren der Wege ist nur zur Be- und Entladung von Fahrzeugen gestattet.

Geschlossene Gesellschaften sind spätestens um 3.00 Uhr zu beenden.

Für den Fall, dass zeitgleich mit der Veranstaltung, für die das Marienheim angemietet wird, eine Wallfahrt in Bödingen stattfindet, wird den Wallfahrern die Toilettenanlage im Marienheim geöffnet. Der Mieter erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden.

Für die Bereitstellung von Toilettenpapier sowie Papierhandtüchern (Vorrichtungen sind angebracht), Seife, Trockentüchern, Spülmittel usw. ist der Mieter verantwortlich.

Ebenso für die Entsorgung des Mülls in allen Räumlichkeiten und vor dem Marienheim.

Beim Verlassen des Marienheimes sind alle Türen und Fenster zu verschließen.

Reinigung

Sollte die Zapf- und Kühlanlage im Thekenraum benutzt werden, hat der Mieter im eigenen Interesse alle Leitungen vor der Veranstaltung ordnungsgemäß zu reinigen bzw. durch den Getränkelieferanten auf eigene Kosten reinigen zu lassen.

Die Reinigung der Küche obliegt dem Mieter. Nach Gebrauch ist sie sorgfältig zu reinigen und sauber zu verlassen. Der Böden ist grundsätzlich nass zu putzen.

Lebensmittelreste dürfen nicht zurückgelassen werden; Abfälle sind wie jeglicher anderer Müll in eigener Regie zu entsorgen..

Die Reinigung aller Räumlichkeiten sowie der Eingangsbereiche – innen und außen – übernimmt ebenfalls der Mieter. Alle Böden sind grundsätzlich nass zu putzen.

Die Reinigung der Toiletten kann von Beauftragten der Kirchengemeinde gegen eine Reinigungspauschale (siehe § 3) übernommen werden. Bei Endreinigung der Toiletten durch den Mieter sind diese grundsätzlich nass zu putzen.

Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages wird die Hausordnung anerkannt.

Die Zahlung der Vorauszahlung wird durch die Unterzeichnung des Mietvertrages bestätigt.

Sollte dieser Mietvertrag in einzelnen Regelungen rechtsunwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt.

Dieser Vertrag ist zweifach ausgefertigt, von den Vertragspartnern genehmigt, unterschrieben und ausgetauscht worden.

Hennef,

Katholische Kirchengemeinde

Zur schmerzhaften Mutter Bödingen

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(Daniela Herlyn)                                                  (Mieter)

 

 

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Textfeld:

1 / 3 Stand: 01.01.2010

Katholische Kirchengemeinde Zur schmerzhaften Mutter

Marien - Bödingen

Hausordnung

Liebe Gäste,

im Marienheim heißen wir Sie herzlich willkommen und wünschen Ihnen, dass Sie sich - wie nach Ihnen auch andere Gäste - hier wohlfühlen mögen. Das ist jedoch nur möglich, wenn die folgenden Hinweise sorgfältig beachtet werden.

Nutzungserlaubnis

Das Marienheim dient der Katholischen Kirchengemeinde Zur schmerzhaften Mutter als Pfarrheim; es steht daher in erster Linie den Gruppen und Vereinigungen der Pfarrgemeinde zur Verfügung

Darüber hinaus kann es auch zu Familienfeiern und ähnlichen Veranstaltungen nach Genehmigung durch den Kirchenvorstand angemietet werden.

Nicht vermietet wird das Marienheim zu Veranstaltungen, bei denen es zu erhöhter Lärmbelästigung kommen kann, z.B. Polterabende, Abitur-Abschlussfeiern, Geburtstagsfeiern von Jugendlichen usw.

Miete und Kosten sind vom Kirchenvorstand festgelegt.

Sämtliche Nutzungstermine sind mit dem Beauftragten des Kirchenvorstandes

Daniela Herlyn, Dicke Hecke 7, 53773 Hennef-Altenbödingen

Tel. 02242/9180237 oder 0172/5263835

mailto:d.herlyn@t-online.de

rechtzeitig abzustimmen.

Soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, müssen Zusammenkünfte von Jugendlichen bis zum 16. Lebensjahr um 22.00 Uhr beendet werden. Auf diesbezügliche Bestimmungen im Jugendschutzgesetz wird verwiesen.

Bei öffentlichen Veranstaltungen sind die ortsüblichen Polizeistunden einzuhalten; geschlossene Gesellschaften sind spätestens um 3.00 Uhr zu beenden..

Benutzung und Pflege von Einrichtungen und Anlagen

Räume und Einrichtungen sind schonend und pfleglich zu behandeln.

Sollte die Zapf- und Kühlanlage im Thekenraum benutzt werden, sind alle Leitungen vor der Veranstaltung ordnungsgemäß zu reinigen bzw. durch den Getränkelieferanten auf eigene Kosten reinigen zu lassen.

Nach Veranstaltungen sind

Aschenbecher zu leeren,

die Tischoberflächen zu säubern,

die ursprüngliche Aufstellung der Tische und Stühle wieder herzustellen,

alle Räumlichkeiten zu reinigen, die Böden sind nass zu putzen.

Die Reinigung der Küche obliegt stets den sie nutzenden Personen. Nach Gebrauch ist sie sorgfältig zu reinigen und sauber zu verlassen.

Lebensmittelreste dürfen nicht zurückgelassen werden; Abfälle sind wie jeglicher andere Müll in eigener Regie zu entsorgen.

Festgestellte oder entstandene Schäden an Anlagen und Einrichtungen sind dem Beauftragten des Kirchenvorstandes unverzüglich zu melden.

Für angerichtete Schäden haftet der Mieter.

Es ist alles zu unterlassen, was das Marienheim für die Anwohner als Quelle der Unruhe, des Lärms und der Ruhestörung erscheinen lässt.

Die Veranstalter sind gehalten, insbesondere ab 22.00 Uhr auf Ihre Gäste einzuwirken, dem Ruhebedürfnis der Anwohner Rechnung zu tragen (Unterhaltung vor dem Haus, Zuschlagen von Autotüren, Autoradio, etc.).

Garderobe

Für abgelegte bzw. abhanden gekommene Garderobe wird keine Haftung übernommen.

Ausgabe von Getränken

Die Ausgabe von Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren ist nicht gestattet.

Auf die geltenden Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes wird ausdrücklich hingewiesen..

Ordnung und Sicherheit

Der Mieter garantiert die Einhaltung der Hausordnung und der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.

Personen, die - befristet oder auf Dauer - über einen Schlüssel zum Marienheim verfügen, wird äußerste Sorgsamkeit nahe gelegt. Befristet ausgehändigte Schlüssel sind nach Veranstaltungs-

bzw. Mietende wieder umgehend zurückzugeben.

Der Verlust eines Schlüssels ist dem Beauftragten des Kirchenvorstandes unverzüglich zu melden, ggf. ist für daraus entstehende Folgeschäden Ersatz zu leisten.

Der Beauftragte des Kirchenvorstandes ist berechtigt, zur Wahrung seiner Aufsichtspflicht jederzeit bei allen öffentlichen oder internen Veranstaltungen und Zusammenkünften alle Räume zu betreten.

Der Beauftragte des Kirchenvorstandes ist berechtigt, bei groben Verstößen gegen die Hausordnung oder gegen gute Sitten oder bei bewusster Nichtbeachtung vertraglich vereinbarter Bestimmungen einen Hausverweis auszusprechen bzw. eine Veranstaltung zu beenden.

Hennef, 01.01.2010

Katholische Kirchengemeinde

Zur schmerzhaften Mutter Bödingen

(Pfarrer Christoph Jansen)